Glossar

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A

Abtretung

Eine Abtretung ist eine Vereinbarung zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar), durch den der Zedent eine Forderung auf den Zessionar überträgt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es handelt sich um standardisierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.

Amtsgericht

Das Amtsgericht ist neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es bestehen ausschließliche  Zuständigkeiten z.B. für Streitigkeiten über Miet- und Pachtverhältnisse und Insolvenzverfahren.

Anspruch
Als Anspruch bezeichnet man das Recht, bestimmte Leistungen zu fordern.

Arbeitslosengeld
Hierbei handelt es sich um Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Falle der Arbeitslosigkeit an Versicherte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Auftraggeber
Als Auftraggeber bezeichnet man die Vertragspartei, die einer anderen die Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrags, Werkvertrags oder Maklervertrags gegen Entgelt überträgt.

Auftragnehmer
Bei dem Auftragnehmer handelt es sich um denjenigen, der es übernimmt für einen anderen Leistungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu erbringen.

Ausfallbürgschaft
Es handelt sich um eine besondere Form einer Bürgschaft bei welcher der Bürge nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger die Erfolglosigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Hauptschuldner und damit des Ausfall nachweist.

Ausfallrisiko
Ausfallrisiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes, weil Schuldner teilweise oder vollständig ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder weil Sachwerte und Wertpapiere an Wert verlieren oder wertlos werden.

Austauschpfändung

Die Pfändung einer nach § 811 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 ZPO unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zur Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geldbetrag überlässt (811a ZPO).

B

Bankgeheimnis

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht das Bankgeheimnis in der Pflicht des Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihm aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Kunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünscht. Nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer Einwilligung des Kunden dürfen Informationen weitergegeben werden.

Basiszinssatz
Es handelt sich um einen veränderlichen Zinssatz, der zur Bestimmung des Verzugszinssatzes gemäß § 288 BGB dient und gemäß § 247 Abs.2 von der Bundesbank bekannt gegeben wird.

Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz.

Beschränkt geschäftsfähig
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Beschwerde
Die Beschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

Besitz
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Bonität

Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners.

BKS
Das Kürzel „BKS“ steht für Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing. Am 29.06.2007 hatten führende Unternehmen aus dem Bereich „Non-Performing-Loans“ die „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing“ (BKS) in Frankfurt am Main gegründet. Die Vereinigung vertritt und pflegt die Interessen der Branche gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Behörden und entwickelt zugleich Standards und Corporate Governance für den deutschen Markt. Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing wird vertreten durch das Präsidium, welches sich aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und einem Schatzmeister zusammensetzt.

Bürgschaft
Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen (§ 765 BGB).

C

Cash-flow

Der Cash-flow ist Indikator der Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens.

Clearing
Unter Clearing wird das Feststellen gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen, aber auch die Glattstellung und somit das Neutralisieren einer offenen Anlagebuch- oder Handelsbuchposition durch eine genau entgegengesetzte Transaktion im Finanzwesen verstanden.

Courtage

Es handelt sich um eine Vergütung für die Vermittlung eines Geschäftes.

D

Darlehen
Bei einem Darlehen wird einer Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage einer Vereinbarung ein Geldbetrag leihweise für einen bestimmte Zeit von einem Darlehensgeber überlassen und in der Regel hierfür die Zahlung einer Vergütung (Zinsen) vereinbart.

Datenschutz
Ist ein Sammelbegriff für die in verschiedenen Gesetzen zum Schutz des einzelnen Individuums enthaltenen Rechtsnormen, die erreichen sollen, dass seine Privatsphäre in einer zunehmend automatisierten und computerisierten Welt vor unberechtigten Zugriffen von außen geschützt wird. Als Rechtsgrundlage darf hier das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genannt werden.

Dauerschuldverhältnis
Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das nicht auf eine einmalige Leistung oder Erfüllungshandlungen beschränkt ist,  (z.B. Kauf, Werkvertrag), sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten begründet (z.B. Miete, Pacht).

Debitor
Die Bezeichnung Debitor ist ein im deutschen Rechnungswesen gebräuchlicher Begriff für Kunden und Warenschuldner, die Leistungen oder Waren auf Kredit beziehen (= Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“).

Der Komplimentärbegriff ist der Kreditor.

Drittschuldner
Als Drittschuldner wird bei der Pfändung einer Forderung durch den Gläubiger derjenige bezeichnet, gegen den der Schuldner eine Forderung hat.

E

Eidesstaatliche Versicherung

Die Versicherung an Eides statt ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der der Erklärende bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. In der Zwangsvollstreckung wurde der Begriff durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung durch die „ Vermögensauskunft des Schuldners“ ersetzt.

Eigenantrag
Wenn der Rechtsträger eines Unternehmens oder der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt, handelt es sich um einen Eigenantrag.

Eigentumsvorbehalt
Beim Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Das Eigentum wird unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.

Einstweilige Verfügung
Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung eines Zivilgerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO).

Einzugsermächtigung
Per Einzugsermächtigung konnte der Zahler einen Gläubiger ermächtigen, einen bestimmten Betrag vom Bankkonto einzuziehen. Dabei wurde die vom Kreditinstitut vorgenommene Belastungsbuchung gegenüber dem Kontoinhaber erst wirksam, wenn dieser sie genehmigt. Ab 02.2014 wird dieses Verfahren durch die sogenannte SEPA – Lastschrift ersetzt. Für eine Einzugsermächtigung muss der Kontoinhaber künftig ein sogenanntes Mandat erteilen, in dem er den Zahlungsempfänger schriftlich zum Einzug des Geldes berechtigt und seiner Bank den Auftrag erteilt, den Einzugsanspruch einzulösen.

Erlaubnispflicht
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Bei einigen gewerblichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige jedoch eine zusätzliche gewerberechtliche Erlaubnis einzuholen. Zudem gibt es zahlreiche genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Die Erlaubnis wird in der Regel durch die zuständige Behörde.

Eröffnungsverfahren

Mit der Stellung des Antrages bei Gericht  beginnt das Insolvenzeröffnungsverfahren. In diesem Verfahren wird die Zulässigkeit des Insolvenzantrages,  das Vorliegen eines  Eröffnungsgrundes und auch die Frage geprüft, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens (§54 InsO) decken wird. Es endet mit der  Entscheidung über die Eröffnung oder die Abweisung des Antrags.

F

Factoring

Als Factoring wird der Verkauf von Forderungen vor deren Fälligkeit bezeichnet. Beim echten Factoring trägt der Forderungskäufer (Faktor) das Risiko des Forderungsausfalls, beim unechten Factoring verbleibt dieses Risiko beim Lieferanten. In beiden Fällen haftet der Lieferant für den Bestand der Forderungen. Der Verkauf erfolgt zumeist mit dem Ziel, vorzeitig Zahlungseingänge zu realisieren  und das Ausfallrisiko zu minimieren.

Fälligkeit
Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die geschuldete Leistung verlangen kann.

Finanzierung
Unter der Begrifflichkeit einer Finanzierung versteht man im betriebswirtschaftlichen Sinne die Bereitstellung finanzieller Mittel („Kapital“).

Forderungsabtretung
Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 BGB).

Forderungsinkasso

Forderungsinkasso bezeichnet die Beitreibung bzw. Einziehung fälliger Forderungen im Auftrag und für einen Dritten.

Forderungskauf

Bei dem Kauf einer Forderung erfolgt die Erfüllung durch Abtretung der Forderung durch den Verkäufer. Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich auf den Bestand der Forderung,  in der Regel jedoch nicht auf die Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Forderungsmanagement
Ein funktionierendes Forderungsmanagement setzt ein professionelles Mahnwesen voraus, welches das Ziel hat, Zahlungsausfälle zu vermeiden (oder zumindest zu minimieren) und die Liquidität eines Unternehmens nachhaltig zu sichern, d.h. bei Zahlungsverzug muss ein funktionierendes Forderungsmanagement dafür sorgen, dass derjenige, der den Zahlungsverzug erzeugt, rechtzeitig an seine Zahlungspflicht erinnert und zur Bezahlung und Ausgleich der Forderung aufgefordert wird.

Forderungsvollstreckung
Wer seinen eigenen titulierten Anspruch dadurch realisieren will, dass er an Stelle des Schuldners dessen Forderung gegen einen Dritten realisiert, muss hierzu einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Schuldner erwirken.

G

Gerichtskosten

Gerichtskosten  werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG) und der Kostenordnung (KostO)  für die Tätigkeit der Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren erhoben. Sie setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Dabei wird zwischen der örtlichen Zuständigkeit, der Rechtswegzuständigkeit ( z.B. Arbeitsgericht Verwaltungsgericht ,Zivilgericht etc.) und der sachlichen Zuständigkeit unterschieden, d.h. der Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) zuständig ist.

Gerichtsvollzieher

Bei einem Gerichtsvollzieher handelt es sich um einen Justizbeamten, der vom Gläubiger mit der Zustellung  von Schriftstücken und  der Vollstreckung aus einem Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil) sowie der Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners beauftragt werden kann.

Geschäftsfähigkeit
Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden. Im deutschen Recht ist die volle Geschäftsfähigkeit an die Volljährigkeit gekoppelt.

Geschäftsunfähig
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig. Das gleiche gilt für Personen, die sich in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Schuldner eine bestimmte Leistung fordern kann.

Gläubigerschutz

Es existieren je nach Art des Gläubigers und des Schuldners unterschiedliche Vorschriften im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, die dem Schutz des Gläubigers dienen. Hierbei handelt es sich z.B. um Haftungsnormen, Prüfungs- und Publizitätspflichten etc..

Grundschuld
Die Grundschuld belastet ein Grundstück mit einer bestimmten Geldsumme. Sie gibt dem Grundschuldinhaber den Anspruch, Zahlung dieser Summe aus dem Grundstück zu fordern. Zahlt der Eigentümer des Grundstückes nicht, ist der Grundschuldinhaber berechtigt, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu betreiben (§§ 1192, 1147 BGB).

H

Haftung
Haftung bedeutet grundsätzlich, eine aufgrund eines Vertrages oder Gesetzes bestehende Verpflichtung z.B. einen Schaden zu ersetzen bzw. Leistungen zu erbringen.

Haftungsausschluss
Der Haftungsausschluss betrifft den Anspruchsgrund und hindert die Entstehung des Anspruches z.B. indem bestimmte Ansprüche gänzlich abbedungen werden oder der Ausschluss für bestimmte Pflichten oder Personen etc. erklärt wird.

Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das wesentliche rechtliche Angaben über die angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichtes eingetragen werden. Kaufleute und interessierten Bürger haben die Möglichkeit, sich durch Einsicht in das Handelsregister wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz nach § 15 HGB.

Hinterlegung
Wenn sich der Gläubiger eines Schuldverhältnisses im Annahmeverzug befindet oder die Person des Gläubigers ungewiss ist, ohne dass den Schuldner hieran ein Verschulden trifft, so kann sich der Schuldner sich durch Hinterlegung (§ 372 ff. BGB) von seiner Schuld vorläufig (§ 379 BGB) oder endgültig (§ 378 BGB) befreien. Die Hinterlegung erfolgt grundsätzlich bei dem Amtsgericht des Leistungsortes.

Hypothek
Bei einer Hypothek wird ein Grundstück kann in der Weise durch Eintragung in das Grundbuch belastet, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden (künftige oder bedingte) Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (§ 1113 BGB).

I

Illiquidität

Fehlt es einem Unternehmen an ausreichendem Kapital, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, spricht man von Illiquidität.

Inkasso

Als Inkasso wird der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen bezeichnet. Er ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht ist zuständig für Entscheidungen  und die Aufsicht in Insolvenzverfahren. Es entscheidet über den Insolvenzantrag, wählt und bestimmt den Verwalter und beaufsichtigt ihn und entscheidet z.B. über Anträge zur Restschuldbefreiung. Nach § 2 InsO ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Landgericht seinen Sitz hat. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners.

Insolvenzverfahren

Ziel des Insolvenzverfahrens  ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und die Gläubiger aus dem Verwertungserlös quotal befriedigt werden. Für natürliche Personen besteht die Möglichkeit,  durch das Restschuldbefreiungsverfahren von ihren im Insolvenzverfahren nicht getilgten Verbindlichkeiten Befreiung zu erlangen (§ 1 Satz 2 InsO).

J

Juristische Person
Eine juristische Personen ist ein von der Rechtsordnung anerkannter Zusammenschluss von Personen oder Vermögensmassen mit eigener Rechtsfähigkeit und ist deshalb Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden und in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Zu unterscheiden ist zwischen juristischen Personen des Privatrechts (z.B. eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung  (GmbH),Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften ) und des öffentlichen Rechts (z.B. die Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen. Auch Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die als selbstständige Träger von Rechten und Pflichten Verwaltungsaufgaben außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung erledigen).

K

Klageverfahren

Ein Klageverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung eines Titels gegen den Schuldner, welches durch Einreichung einer Klageschrift eingeleitet wird.

Konkurs

Konkurs wurde das Verfahren zur Entschuldung des zahlungsunfähigen Schuldners genannt, welches durch das Insolvenzverfahren  nach der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung abgelöst wurde. Umgangssprachlich findet der Begriff als Synonym für Insolvenz noch Verwendung.

Kontopfändung
Bei einer Kontopfändung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung die Beschlagnahme des Bankkontos des Schuldners durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem Überweisungsbeschluss nach § 829 ZPO, der einem Kreditinstitut als Drittschuldnerin und dem Schuldner zugestellt werden muss. Sowohl Girokonten als auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen können Gegenstand einer Kontopfändung sein.

Kreditfähigkeit

Es handelt sich um die Fähigkeit, rechtswirksame Kreditverträge (Darlehensverträge) abzuschließen. Voll geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften sind kreditfähig.

Kreditor
Ein Kreditor ist der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen, der als Lieferant oder Dienstleister tätig wird und damit die Risiken eines Kreditgebers übernimmt – er ist somit derjenige, der aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner eine Leistung zu fordern berechtigt ist.

Der Komplimentärbegriff ist der Debitor, den als Kreditnehmer die Pflicht zur Zahlung trifft.

Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit einer Person wird nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, dem Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis sowie den individuellen Lebensverhältnissen beurteilt. Das Ergebnis der Prüfung entscheidet über die Vergabe eines Bankkredites.

L

Landgericht

Das Landgericht ist neben dem Amtsgericht die erste Instanz in Zivilverfahren, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt und keine besondere Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben ist. Ferner ist es zweite Instanz bei der Berufung gegen die Urteile eines Amtsgerichts, ausgenommen Kindschafts- und Familiensachen. In Strafverfahren ist es für Verfahren zuständig bei besonders schweren Delikten, bei denen die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.

Lastschrift

Bei einer Lastschrift ermächtigt im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Zahlungsverpflichtete den Inhaber einer Forderung aufgrund eines erteilten Mandats zu einer Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen.

Liquidität

Über Liquidität verfügt ein Unternehmen, wenn es fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.

Lohnpfändung

Der Gläubiger hat die Möglichkeit, durch einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Amtsgericht die Pfändung der Lohnansprüche des Schuldners  zu erwirken und sich  diese zur Einziehung überweisen zu lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann den pfändbaren Teil des Lohns oder Gehaltes  an den Gläubiger.

M

Mahnbescheid

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens besteht die Möglichkeit  der vereinfachten Titulierung einer Geldforderung. Dieses Verfahren wird durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem zuständigen zentralen Mahngericht eingeleitet und, sofern von dem Schuldner hiergegen kein Widerspruch eingelegt wird, mit dem Erlass eines Vollstreckungsbescheides beendet.

Mahnung

Unter einer Mahnung versteht man die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Masseschulden

Hierbei handelt es sich um Ansprüche, die aus Rechtsgeschäften oder Handlungen des Insolvenzverwalters zu Lasten der Masse begründet werden, ferner um Ansprüche aus solchen zweiseitigen Verträgen, deren Erfüllung zur Insolvenzmasse von dem Insolvenzverwalter verlangt wird, schließlich um Ansprüche gegen die Insolvenzmasse aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Masseschulden sind vorweg aus der Insolvenzmasse zu befriedigen.

Mitbürgschaft

Verbürgen sich mehrere für dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernehmen.

Mobiliarvollstreckung

Zur Einleitung der Vollstreckung in Gegenstände des Schuldners hat der Gläubiger einen Antrag auf Durchführung der Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher zu stellen.

N

Nachfrist

Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle der Nichteinhaltung seiner  vertraglichen Verpflichtungen zur Leistung oder zur Nacherfüllung setzen kann.

Natürliche Person

Eine natürliche Person ist der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten.

Nebenforderung

Bei einer Nebenforderung handelt es sich um eine Forderung, die aus einem Hauptanspruch  abgeleitet wird, z.B. Zinsen und Kosten.

Notarielles Schuldanerkenntnis

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist eine vor einem Notar abgegebene Erklärung, in der sich der Anerkennende dazu verpflichtet, an den Empfänger einen bestimmten Betrag zu zahlen. Aus dem notariellen Schuldanerkenntnis kann direkt wie aus einem Urteil vollstreckt werden.

O

Obligo

Als Obligo wird die Verbindlichkeit bzw. Verpflichtung eines Unternehmens bezeichnet.

Offenbarungseid

entspricht der heutigen Vermögensauskunft s.u..

Öffentliches Recht

Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.

Orderscheck

Ein Orderscheck lautet auf einen bestimmten Empfänger “oder Order” und kann nur per Einigung, Übergabe und Indossament übertragen werden. Das Indossament wird auf der Scheckrückseite quer angebracht und kann entweder als Vollindossament oder Blankoindossament ausgeführt sein.

Outsourcing

Als Outsourcing wird die Auslagerung von Aufgaben eines Unternehmens auf einen externen Dienstleister bezeichnet.

P

Pfandhaftung

Mit Pfandhaftung sind diejenigen Ansprüche gemeint, für dass das Pfand verwertet werden darf. Das sind in der Regel die gesicherte jeweilige Forderung, die hierauf entfallenden Zinsen und Kosten, ggf. eine Vertragsstrafe und die Kosten der Verwertung.

Pfändung

Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner eine offene Forderung nicht begleichen kann. Hierbei werden auf Antrag eines Gläubiges Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung beschlagnahmt.

Pfändungsschutz

Pfändungsschutz verfolgt das grundrechtlich geschützte Ziel, Schuldnerinnen und Schuldnern in der Zwangsvollstreckung ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Pfandrecht

Ein Pfandrecht  ist das durch Rechtsgeschäft oder Gesetz erworbene Recht eines Gläubigers an einer Sache oder einem Recht, das zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Der Gläubiger kann die Pfandsache verwerten, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung bei Fälligkeit nicht nachkommt.

Prozesskosten

Als Prozesskosten bezeichnet man die für einen Prozess anfallenden  Gerichtskosten (Gebühren, Auslagen z.B.  für Zeugen) und außergerichtliche Kosten wie Rechtsanwaltskosten.

Q

Quittung

Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen (§368 BGB).

R

Ratenzahlungsvereinbarung

Hierbei handelt es sich um einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner über die ratenweise Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Befugnis zur Erbringung von außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen. Es löst das aus dem Jahre 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ab. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein und beginnt bei Menschen mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Bei juristischen Personen des Privatrechts (wie z.B. einer eingetragenen Genossenschaft, einem eingetragenen Verein, einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) vollzieht sich der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch die konstitutive Eintragung in das Genossenschafts -, Vereins - oder Handelsregister.

Rechtsmangel

Es handelt sich um den Fehler einer Sache, der darin besteht, dass einem Dritten an einer vertraglich geschuldeten Sache (z. B. Kaufsache, Mietobjekt) ein Recht zusteht.

Rechtsmittel

Rechtsmittel sind gesetzlich zugelassene, förmliche  Rechtsbehelfe, deren Einlegung  mit dem Ziel erfolgt, eine Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen.

Restforderung

Es handelt sich um den noch nicht bezahlten Teil einer Forderung.

S

Schadensersatz

Als Schadensersatz wird der Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch einen anderen bezeichnet. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz kann sowohl aus der Verletzung  vertraglicher als auch gesetzlicher Pflichten resultieren sowie aus unerlaubter Handlungen oder einer Gefährdungshaftung.

SCHUFA

Steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit dem Geschäftszweck,  seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben.

Schuldenbereinigung

Es handelt sich um eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zur Vermeidung einer Insolvenz.

Schuldtitel

Ein Schuldtitel kann z. B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein Vergleich sein, also jede (rechtskräftige) Entscheidung eines Rechtsprechungsorgans. Um einen Schuldtitel zu erlangen, ist ein gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen oder vor einem Gericht eine Klage zu erheben. Auch vor einem Notar oder einem Gericht in der vorgeschriebenen Form errichtete Urkunden können einen Schuldtitel darstellen.

Scoring

Es handelt sich hierbei um ein mathematisches Verfahren zur Punktbewertung. Eine häufige Anwendung ist das so genannte Kreditscoring. Dieses Verfahren wird eingesetzt, um das Verhalten von Kunden und damit verbundene Chancen und Risiken bei jeder Art von Kreditgeschäften bereits im Vorfeld einschätzen zu können.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag ab. Im Gegensatz zur Verkehrshypothek kann sich der Gläubiger nicht auf den Grundbucheintrag berufen, sondern muss beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht. Die strenge Akzessorietät schützt den Eigentümer vor gutgläubigem Erwerb.

Stundung

Stundung bedeutet das Herausschieben der Fälligkeit einer Forderung bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit. Sie in der Regel auf einer vertraglichen  Vereinbarung.

T

Titel

Es handelt sich um eine Kurzform zur Bezeichnung eines Vollstreckungstitels.

Treuhänderische Abtretung

Von einer treuhänderischen / fiduziarischen Abtretung spricht man, wenn die Forderung vom Zedenten zu einem bestimmten Zweck an den Zessionar abgetreten wird. Der Zessionar kann im  Außenverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten gegenüber dem Schuldner auftreten, im Innenverhältnis bleibt jedoch der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung.

Treuhand-Inkasso

Als Treuhand-Inkasso wird die Einziehung von Forderungen durch ein Inkassounternehmen bezeichnet, bei der der ursprüngliche Gläubiger zumindest wirtschaftlich Eigentümer der Forderung bleibt. Das Inkassounternehmen handelt im Ergebnis für den Gläubiger und realisiert die Forderungen für ihn.

U

Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Ins O). Bei einer juristischen Person  ist auch die Überschuldung  Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Überweisung

Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist die Überweisung ein Zahlungsinstrument, bei dem der zahlungspflichtige Schuldner mittels einer Weisung an sein kontoführendes Kreditinstitut Buchgeld zu Lasten seines Girokontos über das Institut des Zahlungsempfängers (Gläubiger) an diesen übertragen lässt.

Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit bedeutet, dass bestimmte Gegenstände (die z.B. zur Ausübung des Berufes oder dem persönlichen Bedarf benötigt werden) oder Forderungen (§§ 850 ff ZPO) des Schuldners dem Zugriff des Gläubigers entzogen sind.

Unpfändbare Sachen

Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht unterliegen. Es sind Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch des Schuldners (Kleidungsstücke, Betten, Haus- und Küchengeräte, Wäsche etc.) sowie seiner Erwerbstätigkeit dienen. Eine Aufzählung enthält § 811 ZPO. Die Pfändung einer unpfändbaren Sache kann zugelassen werden, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, oder den zur Beschaffung eines solchen Ersatzstückes erforderlichen Geldbetrag überlässt. ( 811a ZPO1)

Unterlassungsvollstreckung

Ist der Schuldner zur Unterlassung einer Handlung verpflichtet und existiert ein hierauf gerichtetes Urteil oder ein entsprechender Beschluss, so wird er für jede Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht zu einem Ordnungsgeld und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht gezahlt wird, zu Ordnungshaft verurteilt.

Unterwerfungsklausel

Der Schuldner kann sich im Rahmen einer Urkunde, die von einem Gericht oder einem Notar in der vorgeschriebenen Form errichtet wurde, zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung verpflichten  und sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat; § 794 Abs. 1 Ziff. 5 ZPO.

V

Valuta

Im Zahlungsverkehr bezeichnet man mit der Valuta den Zeitpunkt der Wertstellung, d.h.  den  Zeitpunkt zu dem eine Gutschrift erfolgt und ein Guthaben oder Kredit verzinst wird.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind die Verpflichtungen bzw. Schulden einer natürlichen Person oder eines Unternehmens gegenüber einem Gläubiger.

Verfügungsverbot

Durch ein (gerichtliches oder behördliches)  Verfügungsverbot wird dem eigentlich an einem Gegenstand Berechtigten die Befugnis entzogen, darüber zu verfügen. Bei einem relativen Verfügungsverbot. ist eine Verfügung nur den Personen gegenüber unwirksam, deren Schutz das Verbot bezweckt. Bei absoluten Verfügungsverboten (z.B. §§1365, 1369 BGB) hingegen ist ein entgegenstehendes Rechtsgeschäft nichtig.

Vermögensauskunft

Im Rahmen der durch den Gläubiger beantragten Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen einer Geldforderung hat dieser gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) abzugeben um dem Gläubiger Kenntnis über die dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können.

Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad zeigt die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital an und gibt damit Auskunft über die Finanzierungsstruktur einer Rechtsperson.

Verzug

Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 280 BGB). Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB).

Verzugszinsen

Eine Geldschuld ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).

Vollabtretung

Die Vollabtretung einer offenen Forderung stellt seitens des Gläubigers keinen Verzicht auf die Forderung dar. Vielmehr wird diese auf den Abtretungsempfänger übertragen und dieser rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer einer Forderung.

Vollstreckungsbescheid

Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens, welches durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eingeleitet wird, steht der Vollstreckungsbescheid als Vollstreckungstitel zugunsten des Gläubigers.

Vollstreckungstitel

Gerichtliche Entscheidungen und Vergleiche, die auf Zahlung oder die Vornahme einer Handlung gerichtet sind, sowie vollstreckbare Urkunden  bilden die Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers gegen einen Schuldner und werden als Vollstreckungstitel bezeichnet.

W

Wechselkurs

Als Wechselkurs bezeichnet man das Wertverhältnis zwischen zwei Währungen.

Wertberichtigung
Wertberichtigungen sind die im Rechnungswesen vorzunehmenden Korrekturposten auf der Passivseite der Bilanz, die den Buchwert eines Vermögenspostens (und somit auch einer Forderung) an seinen realen, niedrigeren Wert anpassen. Die Höhe der Forderungsbeträge, die bereits verbucht sind, müssen dann korrigiert bzw. berichtigt werden, wenn ein Unternehmen daran zweifelt, dass es den vollen Forderungsbetrag vom Kunden erhält. Gründe für diese Zweifel können zum Beispiel sein, wenn ein Kunde dauerhaft säumig ist oder beim Kunden bekannt ist, dass er in Zahlungsschwierigkeiten steckt.

Widerruf

Es handelt sich um eine Erklärung, die die Rechtsfolgen einer noch nicht endgültig wirksamen Erklärung beseitigt.

Widerspruch

Mit einem Widerspruch kann eine gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Entscheidung angefochten werden.

Willenserklärung

Bei einer Willenserklärung handelt es sich um eine auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichteten Äußerung.

X

Y

Z

Zahlungseingang
Mit einem Zahlungseingang definiert man den Erhalt von Zahlungen (z.B. in bar oder auf einem Konto für geforderte Vorauszahlungen, Rechnungen oder Anzahlungen). Durch die Buchung eines Zahlungseingangs wird der zuvor durch die Faktura erzeugte offene Posten ausgeglichen. Damit ist der Geschäftsprozess auch aus buchhalterischer Sicht abgeschlossen.

Zahlungsunfähigkeit

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§17 InsO).

Zahlungsverzug
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug §§ 280,286 BGB.

Zinsen

Zinsen sind das vom Schuldner an den Gläubiger für die Bereitstellung von Kapital zu zahlende Entgelt.

Zurückbehaltungsrecht
Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (§ 273 BGB).

Zustellung
Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Zwangssicherungshypothek
Eine Zwangssicherungshypothek kann auf Antrag eines Gläubigers, der über eine titulierte Geldforderung gegen den Schuldner verfügt, die 750 Euro übersteigt, in das Grundbuch auf dem Grundbesitz des Schuldners zugunsten des Gläubigers eingetragen werden.

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist eine Möglichkeit des Gläubigers, wegen einer Geldforderung in den Grundbesitz des Schuldners zu vollstrecken und  durch Versteigerung des Grundbesitzes gegen Meistgebot seinen Anspruch zu befriedigen. Gepfändete bewegliche Sachen werden durch den Gerichtsvollzieher versteigert.

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners, bei der ihm durch Beschlagnahme die Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes entzogen wird. Die Überschüsse aus der Verwaltung des Grundbesitzes durch den vom Gericht eingesetzte Zwangsverwalter fließen nach Abzug der Auslagen und Kosten an den vollstreckenden Gläubiger.

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung bedeutet die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mit staatlicher Hilfe auf der Grundlage eines den Anspruch beinhaltenden Vollstreckungstitels wie etwa eines Urteils, Vollstreckungsbescheides oder einer vollstreckbaren Urkunde.